Klasse A - leistungsunbeschränkte Krafträder
Die Klasse A gibt es in zwei Abstufungen. Mit der Klasse A unbeschränkt darf man »offene« Motorräder fahren; die Motorleistung und das Leistungsgewicht (kg pro Kilowatt) der Maschine spielen dabei keine Rolle mehr. Die Klasse A unbeschränkt erhält man völlig automatisch und ohne Änderung des Führerscheins, nachdem man zwei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse A beschränkt ist. Wer 24 Jahre oder älter ist, darf jedoch — ohne den Umweg über die leistungsbeschränkte Klasse A gehen zu müssen — gleich die Ausbildung und Prüfung in der unbeschränkten Klasse A ablegen (so genannter »Direkteinstieg«).
Mindestalter:
für den Direkteinstieg 24 Jahre; ansonsten 2 Jahre nach Erhalt der Klasse A beschränkt
Voraussetzungen:
Die Klasse A unbeschränkt setzt den 2-jährigen Vorbesitz der Klasse A beschränkt voraus. Die Klasse A beschränkt wird nach 2 Jahren automatisch zur Klasse A unbeschränkt (dazu ist weder ein Antrag noch eine weitere Ausbildung oder Prüfung nötig).
Ausnahme: Mit mindestens 24 Jahren kann die Fahrerlaubnis Klasse A unbeschränkt erworben werden, ohne vorher die Klasse A beschränkt zu besitzen (Direkteinstieg). Voraussetzungen: Ausbildung und Prüfung auf einem Motorrad der unbeschränkten Leistungsklasse; die Fahrprüfung kann einen Monat vor Erreichen des 24. Lebensjahres abgelegt werden; die Fahrerlaubnis wird jedoch erst ab dem 24. Geburtstag ausgehändigt.
Fahrzeuge (siehe § 6 FeV):
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Befristung:
Die Klasse A ist seit dem 19.1.2013 für 15 Jahre gültig, danach ist eine Neuausstellung erforderlich. Jedoch keine neue Prüfung.
Einschluss:
Wer die Klasse A unbeschränkt besitzt, besitzt automatisch auch die Klassen A1 und M.
Sonstiges:
Zwei Jahre nach Aushändigung der Fahrerlaubnisklasse A2 erfolgt nach eine praktischen Fahrprüfung die Erweiterung der Fahrerlaubnis auf die Klasse A. Sonderfall: Wer die beschränkte Klasse A erst im Alter von 23 oder 24 Jahren erworben hat, der kann die unbeschränkte Klasse A zum 24. Geburtstag beantragen, also noch bevor die Zweijahresfrist abgelaufen ist (denn schließlich ist mit 24 auch der Direkteinstieg möglich). Allerdings: Damit ist eine Erweiterungs-Ausbildung mit erneuter Fahrprüfung verbunden.
Sonderfahrten KLasse A (unbeschränkt) | Überland | Autobahn | Dunkelfahrt |
---|---|---|---|
bei Ersterwerb (Direkteinstieg) | 5 | 4 | 3 |
bei Erweiterung von Klasse A1 | 3 | 2 | 1 |
bei Erweiterung von Klasse A beschränkt, wenn das Mindestalter 25 erreicht ist (oben beschriebener Sonderfall) |
3 | 2 | 1 |
Dauer der Fahrprüfung: | 60 Minuten |