Fahrerlaubnis

Klasse CE: Lkw  mit Anhänger/Sattelauflieger

Wie schon bei Klasse C beträgt das Mindestalter für den nicht gewerblichen Verkehr 21 Jahre.

Mindestalter: 21 Jahre
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse CE setzt voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis Klasse C besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Fahrerlaubnis der Klasse CE frühestens mit der Fahrerlaubnis der Klasse C erteilt werden.
Fahrzeuge
(siehe § 6 FeV):

Kraftfahrzeuge der Klasse CE mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

Die Fahrerlaubnis der Klasse CE berechtigt im Inland auch zum Führen von Kraftomnibussen — gegebenenfalls mit Anhänger — mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienen.

Befristung:
  • Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt
  • Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis nach Anlage 5 (Gesundheitszustand) und Anlage 6 (Sehvermögen).
Einschluss: Klasse CE schließt die Klassen C1E, BE und T ein.
Außerdem D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist.
Sonstiges: Klasse CE berechtigt zum Führen von Fahrzeugen der Klassen C1E, BE und T sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist.
 
   

 

Sonderfahrten Klasse CE Überland Autobahn Dunkelfahrt
bei Erweiterung von Klasse C 5 2 3
C und CE in einer gemeinsamen Ausbildung C: 3
CE: 5
C: 1
CE: 2
C: keine
CE: 3
Dauer der Fahrprüfung: 75 Minuten

 

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