Fahrerlaubnis
Klasse CE: Lkw mit Anhänger/Sattelauflieger
Wie schon bei Klasse C beträgt das Mindestalter für den nicht gewerblichen Verkehr 21 Jahre.
Mindestalter: | 21 Jahre |
Voraussetzungen: | Der Erwerb der Klasse CE setzt voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis Klasse C besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Fahrerlaubnis der Klasse CE frühestens mit der Fahrerlaubnis der Klasse C erteilt werden. |
Fahrzeuge (siehe § 6 FeV): |
Kraftfahrzeuge der Klasse CE mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg. Die Fahrerlaubnis der Klasse CE berechtigt im Inland auch zum Führen von Kraftomnibussen — gegebenenfalls mit Anhänger — mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienen. |
Befristung: |
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Einschluss: | Klasse CE schließt die Klassen C1E, BE und T ein. Außerdem D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist. |
Sonstiges: | Klasse CE berechtigt zum Führen von Fahrzeugen der Klassen C1E, BE und T sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist. |
Sonderfahrten Klasse CE | Überland | Autobahn | Dunkelfahrt |
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bei Erweiterung von Klasse C | 5 | 2 | 3 |
C und CE in einer gemeinsamen Ausbildung | C: 3 CE: 5 |
C: 1 CE: 2 |
C: keine CE: 3 |
Dauer der Fahrprüfung: | 75 Minuten |