Fahrerlaubnis
Klasse CE: Lkw mit Anhänger/Sattelauflieger
Wie schon bei Klasse C beträgt das Mindestalter für den nicht gewerblichen Verkehr 21 Jahre.
| Mindestalter: | 21 Jahre |
| Voraussetzungen: | Der Erwerb der Klasse CE setzt voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis Klasse C besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Fahrerlaubnis der Klasse CE frühestens mit der Fahrerlaubnis der Klasse C erteilt werden. |
| Fahrzeuge (siehe § 6 FeV): |
Kraftfahrzeuge der Klasse CE mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg. Die Fahrerlaubnis der Klasse CE berechtigt im Inland auch zum Führen von Kraftomnibussen — gegebenenfalls mit Anhänger — mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienen. |
| Befristung: |
|
| Einschluss: | Klasse CE schließt die Klassen C1E, BE und T ein. Außerdem D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist. |
| Sonstiges: | Klasse CE berechtigt zum Führen von Fahrzeugen der Klassen C1E, BE und T sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist. |
| Sonderfahrten Klasse CE | Überland | Autobahn | Dunkelfahrt |
|---|---|---|---|
| bei Erweiterung von Klasse C | 5 | 2 | 3 |
| C und CE in einer gemeinsamen Ausbildung | C: 3 CE: 5 |
C: 1 CE: 2 |
C: keine CE: 3 |
| Dauer der Fahrprüfung: | 75 Minuten | ||
