Klasse A2 - leistungsbeschränkte Krafträder

Die Motorradklasse A gibt es für die 18- bis 24jährigen zuerst nur »beschränkt«. Damit meint man die Leistungsbeschränkung der Maschine, welche nicht zu viel Motorkraft oder zu wenig Gewicht haben darf. Nach zwei Jahren entfällt nach bestandener praktischen Prüfung A, die Beschränkung.

Mindestalter: 18 Jahre

Der Erwerb der Klasse A setzt keine andere Führerscheinklasse voraus. Ausnahme: Mit mindestens 24 Jahren kann die Fahrerlaubnis Klasse A unbeschränkt erworben werden, ohne vorher die Klasse A beschränkt zu besitzen (Direkteinstieg). Voraussetzungen: Ausbildung und Prüfung auf einem Motorrad der unbeschränkten Leistungsklasse; die Fahrprüfung kann einen Monat vor Erreichen des 24. Lebensjahres abgelegt werden; die Fahrerlaubnis wird jedoch erst ab dem 24. Geburtstag ausgehändigt.

Fahrzeuge (siehe § 6 FeV):

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg. Bewerber, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, können die Klasse A ohne diese Beschränkung erwerben.

Befristung:

Die Klasse A ist seit dem 19.1.2013 für 15 Jahre gültig, danach ist eine Neuausstellung erforderlich. Jedoch keine neue Prüfung.

Einschluss:

Klasse A2 schließt die Klassen A1 und AM ein.

Sonstiges:

Wer zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Fahrerlaubnis das 24. Lebensjahr vollendet hat und auf einer entsprechend schweren Maschine ausgebildet und geprüft worden ist, erhält die Klasse A nach bestandener praktischen Fahrprüfung. (keine nochmalige Theorieprüfung)

Sonderfahrten KLasse A (unbeschränkt) Überland Autobahn Dunkelfahrt
bei Ersterwerb (Direkteinstieg) 5 4 3
bei Erweiterung von Klasse A1 3 2 1
Dauer der Fahrprüfung: 60 Minuten

Klasse A - leistungsunbeschränkte Krafträder

Die Klasse A gibt es in zwei Abstufungen. Mit der Klasse A unbeschränkt darf man »offene« Motorräder fahren; die Motorleistung und das Leistungsgewicht (kg pro Kilowatt) der Maschine spielen dabei keine Rolle mehr. Die Klasse A unbeschränkt erhält man völlig automatisch und ohne Änderung des Führerscheins, nachdem man zwei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse A beschränkt ist. Wer 24 Jahre oder älter ist, darf jedoch — ohne den Umweg über die leistungsbeschränkte Klasse A gehen zu müssen — gleich die Ausbildung und Prüfung in der unbeschränkten Klasse A ablegen (so genannter »Direkteinstieg«).

Mindestalter:

für den Direkteinstieg 24 Jahre; ansonsten 2 Jahre nach Erhalt der Klasse A beschränkt

Voraussetzungen:

Die Klasse A unbeschränkt setzt den 2-jährigen Vorbesitz der Klasse A beschränkt voraus. Die Klasse A beschränkt wird nach 2 Jahren automatisch zur Klasse A unbeschränkt (dazu ist weder ein Antrag noch eine weitere Ausbildung oder Prüfung nötig).
Ausnahme: Mit mindestens 24 Jahren kann die Fahrerlaubnis Klasse A unbeschränkt erworben werden, ohne vorher die Klasse A beschränkt zu besitzen (Direkteinstieg). Voraussetzungen: Ausbildung und Prüfung auf einem Motorrad der unbeschränkten Leistungsklasse; die Fahrprüfung kann einen Monat vor Erreichen des 25. Lebensjahres abgelegt werden; die Fahrerlaubnis wird jedoch erst ab dem 24. Geburtstag ausgehändigt.

Fahrzeuge (siehe § 6 FeV):

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Befristung:

Die Klasse A ist seit dem 19.1.2013 für 15 Jahre gültig, danach ist eine Neuausstellung erforderlich. Jedoch keine neue Prüfung.

Einschluss:

Wer die Klasse A unbeschränkt besitzt, besitzt automatisch auch die Klassen A1 und M.

Sonstiges:

Zwei Jahre nach Aushändigung der Fahrerlaubnisklasse A2 erfolgt nach eine praktischen Fahrprüfung die Erweiterung der Fahrerlaubnis auf die Klasse A. Sonderfall: Wer die beschränkte Klasse A erst im Alter von 23 oder 24 Jahren erworben hat, der kann die unbeschränkte Klasse A zum 24. Geburtstag beantragen, also noch bevor die Zweijahresfrist abgelaufen ist (denn schließlich ist mit 24 auch der Direkteinstieg möglich). Allerdings: Damit ist eine Erweiterungs-Ausbildung mit erneuter Fahrprüfung verbunden. Angesichts der Kosten dürfte sich ein solcher Schritt zur Verkürzung der Wartezeit selten lohnen

Sonderfahrten KLasse A (unbeschränkt) Überland Autobahn Dunkelfahrt
bei Ersterwerb (Direkteinstieg) 5 4 3
bei Erweiterung von Klasse A1 3 2 1
bei Erweiterung von Klasse A beschränkt,
wenn das Mindestalter 25 erreicht ist
(oben beschriebener Sonderfall)
3 2 1
Dauer der Fahrprüfung: 60 Minuten
Adresse
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Fahrschule VIS-A-vis GmbH - Pillnitzer Straße 34 - 01069 Dresden - Telefon und Fax 0351-44 163 20
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