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Fahrerlaubnis

Klasse B: Kraftfahrzeuge bis 3,5 to zul. Gesamtgewicht

Mindestalter: 18 Jahre  bzw. 17 Jahre bei "Begleitetes Fahren"
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse B setzt keine andere Führerscheinklasse voraus.
   
Fahrzeuge
(siehe § 6 FeV):
Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)
Befristung: Die Klasse B ist seit dem 19.1.2013 für 15 Jahre gültig, danach ist eine Neuausstellung erforderlich. Jedoch keine neue Prüfung.
Einschluss: Klasse B schließt die Klassen M, L und S ein.
Sonstiges: Wird in der Prüfung mit einem Automatikfahrzeug gefahren, dann erhält man die Klasse B auf Automatikgetriebe beschränkt.
   
Sonderfahrten Klasse B Überland Autobahn Dunkelfahrt
bei Ersterwerb (Direkteinstieg) 5 4 3
bei Erweiterung von einer anderen Klasse 5 4 3
Dauer der Fahrprüfung: 45 Minuten

Die ersten Schritte zum Führerschein

Man muss den Führerschein bei einem zuständigen Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
oder Landrats- bzw. Bürgeramt beantragen. Dies kann mehrere Wochen dauern!

Unbedingt mitnehmen / mitbringen

Personalausweis / Reisepass
biometrisches Passbild ( 35 x 45 mm )
Sehtest Augenoptiker
Bescheinigung über Lebensrettendes Sofortmaßnahmen am Unfallort

Zusätzlich bei begleitendem Fahren
ab 17 Jahre ( Bf 17 )

Eine erziehungsberechtigte Person. Kopien von Personalausweis und Führerschein aller Begleiter.

ButtomAdresse
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